Umbau Bauernhaus und Neubau Wohnhaus zur Stiege, Bürglen

Das Planungs- und Baugesetz regelt den Schutz des Landschaftsbildes. Es verlangt, dass Bauten in die bauliche und landschaftliche Umgebung eingegliedert werden. Kriterien des Innerschweizer Heimatschutzes zur Förderung qualitätsvollen Bauens ausserhalb der Bauzonen, 2008.